Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 06.10.2025 | Version: 1.0 | Gültig ab: 06.10.2025

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Nodework IT Services by Justin Ritter (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber"), gemeinsam auch "Parteien" genannt.
  2. Die AGB gelten insbesondere für Verträge über:
    • Business Process Automation
    • Webentwicklung & Webdesign
    • IT-Infrastruktur & Systemaufbau
    • IT-Beratung & Strategieentwicklung
    • IT-Support & Wartung
  3. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
  4. Diese AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Auftraggeber, ohne dass der Auftragnehmer in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.
  5. Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gelten die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften vorrangig, soweit sie zwingend sind.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
  2. Die Angebote des Auftragnehmers sind 30 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben.
  3. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande. Die Annahme kann schriftlich, per E-Mail oder durch schlüssiges Verhalten (z.B. Zahlung der vereinbarten Anzahlung) erfolgen.
  4. Der Auftragnehmer bestätigt den Vertragsschluss in der Regel innerhalb von 48 Stunden.
  5. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

§ 3 Leistungen

  1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers.
  2. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem Stand der Technik und unter Beachtung der anerkannten Regeln und Standards der IT-Branche.
  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Art der Leistungserbringung nach eigenem Ermessen zu bestimmen, soweit keine verbindlichen Vorgaben vereinbart wurden.
  4. Teilleistungen sind zulässig, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind.
  5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Dritte als Subunternehmer mit der Leistungserbringung zu beauftragen. Der Auftragnehmer bleibt dem Auftraggeber gegenüber für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich in EUR.
  2. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG. Die angegebenen Preise sind Endpreise. Eine Ausweisung der Umsatzsteuer erfolgt nicht.
  3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tage netto ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  4. Bei größeren Projekten kann der Auftragnehmer eine Anzahlung von bis zu 50% bei Projektbeginn möglich verlangen.
  5. Zahlungen erfolgen per:
    • Überweisung
    • SEPA-Lastschrift
  6. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
  7. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.

§ 5 Leistungszeit und Verzug

  1. Leistungsfristen und -termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
  2. Die Einhaltung von Fristen setzt voraus, dass alle technischen und kaufmännischen Fragen geklärt sind und der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten erfüllt hat.
  3. Bei unvorhersehbaren Hindernissen, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen (höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen etc.), verlängern sich die Leistungsfristen angemessen.
  4. Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist der Auftraggeber berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer bei der Erfüllung seiner vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software.
  2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die technischen Voraussetzungen für die Leistungserbringung gegeben sind, insbesondere die erforderliche IT-Infrastruktur und Internetanbindung.
  3. Der Auftraggeber benennt einen sachkundigen Ansprechpartner, der die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Auskünfte erteilen und Entscheidungen treffen kann.
  4. Der Auftraggeber ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich, es sei denn, dies ist ausdrücklich Gegenstand des Auftrags.
  5. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist der Auftragnehmer nach Mahnung berechtigt, die zur Vertragserfüllung erforderlichen Handlungen selbst vorzunehmen oder durch Dritte vornehmen zu lassen. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

§ 7 Abnahme

  1. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, hat diese innerhalb von 7 Tage nach Fertigstellungsanzeige zu erfolgen.
  2. Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.
  3. Kommt der Auftraggeber seiner Abnahmeverpflichtung nicht nach, gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist.
  4. Die Leistung gilt ebenfalls als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Leistung produktiv nutzt.

§ 8 Gewährleistung

  1. Die Gewährleistungsfrist beträgt:
    • für Unternehmer: 12 Monate
    • für Verbraucher: 24 Monate
  2. Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
  3. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur 2-maligen Nachbesserung innerhalb angemessener Frist.
  4. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
  5. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung des Auftragnehmers Änderungen an der Leistung vornimmt oder vornehmen lässt.

§ 9 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt:
    • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
    • bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
    • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes
    • im Umfang einer übernommenen Garantie
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf Auftragswert, max. 15.000 EUR.
  3. Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
  4. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
  5. Der Auftragnehmer unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung mit branchenüblichen Konditionen.

§ 10 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

  1. Alle Rechte an den vom Auftragnehmer erstellten Arbeitsergebnissen gehen nach vollständiger Zahlung auf den Auftraggeber über.
  2. Der Auftraggeber erhält an den Arbeitsergebnissen unbeschränkt Nutzungsrechte für die vertraglich vereinbarten Zwecke.
  3. An vorbestehenden Rechten des Auftragnehmers erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht.
  4. Bei der Verwendung von Open-Source-Software gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über die Verwendung von Open-Source-Software informieren.
  5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die für den Auftraggeber erbrachten Leistungen als Referenz zu nennen.

§ 11 Vertraulichkeit

  1. Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln.
  2. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach der Art der Information oder den Umständen der Übermittlung als vertraulich anzusehen sind.
  3. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die:
    • öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass die empfangende Partei dies zu vertreten hat
    • der empfangenden Partei bereits bekannt waren
    • von Dritten rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsverpflichtung mitgeteilt wurden
    • aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen

§ 12 Datenschutz

  1. Die Parteien werden die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten, insbesondere die DSGVO.
  2. Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, werden die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO abschließen.
  3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer personenbezogene Daten des Auftraggebers im Rahmen der Vertragsdurchführung speichert und verarbeitet.
  4. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers unter https://nodework.de/datenschutz.

§ 13 Support und Wartung

  1. Support-Leistungen sind nur Gegenstand des Vertrages, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden.
  2. Die regulären Geschäftszeiten für Support sind: Mo-Sa 07:00-21:00 Uhr
  3. Reaktionszeiten für Support-Anfragen richten sich nach der Priorität:
    • Kritisch (Betriebsausfall): 2 Stunden
    • Hoch (erhebliche Beeinträchtigung): 4 Stunden
    • Normal (geringe Beeinträchtigung): 24 Stunden
    • Niedrig (keine Beeinträchtigung): 48 Stunden
  4. Support erfolgt primär per Remote-Zugriff. Support vor Ort wird gesondert berechnet.

§ 14 Kündigung

  1. Projektverträge enden mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen.
  2. Dauerschuldverhältnisse (z.B. Wartungsverträge) können mit einer Frist von 3 Monate zum Quartalsende gekündigt werden.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
    • eine Partei wesentliche Vertragspflichten verletzt
    • über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet wird
    • der Auftraggeber mit der Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug ist
  4. Kündigungen bedürfen der Schriftform.

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Erfüllungsort ist Oldenburg.
  3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Oldenburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  5. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

Kontakt

Nodework IT Services by Justin Ritter
Justin Ritter
Ammergaustraße 167
26123 Oldenburg
Deutschland

Telefon: +49 176 471 294 54
E-Mail: mail@nodework.de
Website: https://nodework.de